Die Geschichte der Roma und Sinti ist bestimmt von Jahrhunderte langer Verfolgung. Bereits vor 1933 bestand in Deutschland eine Vielzahl von Verordnungen und Gesetzen "zur Bekämpfung der Zigeunerplage". Hohe Arbeitslosigkeit und wirtschaftliche Not während der Weimarer Republik hatten das Bedürfnis nach öffentlicher Ordnung verstärkt, was sich die Nationalsozialisten zunutze machten. In ihrer Propaganda projizierten sie die Gefahr der Unordnung unter anderem auf Sinti und Roma. Verordnungen, die Roma und Sinti ihrer Rechte als Reichsbürger enthoben, das Verbot von Rassenmischehen (1935) und die Verschleppung in Konzentrationslager, etwa in der Aktion Arbeitsscheu Reich (1938) waren die Folge. Aus dem Runderlaß
des Reichsführer SS vom 8.12.1938 - S-Kr 1 Nr. 557 VIII/38-2026-6*). Um die amtliche
Erfassung der Roma und Sinti zu bewerkstelligen, verbot der Festsetzungserlass
das Verlassen ihres gegenwärtigen Aufenthaltsort. Die Überwachung
wurde ständig verschärft, die Mitarbeiter der Rassenhygienischen
und Bevölkerungsbiologischen Forschungsstelle Berlin erstellten an
die 24.000 Gutachtliche Äußerungen zur Kategorisierung nach
zigeunerischen Blutsanteil. Diese Gutachten waren Grundlage für die
Deportationen und somit oft gleichbedeutend mit einem Todesurteil. Bis
1942 waren bereits zehntausende Roma und Sinti dem nationalsozialistischen
Massenmord zum Opfer gefallen. Sie waren in den osteuropäischen Gebieten
von der Wehrmacht exekutiert worden, in Ghettos und Lagern an Seuchen,
Hunger und Erschöpfung gestorben oder auf grausame Weise umgebracht
worden. Heinrich Himmlers Auschwitz-Erlass (1942) sollte nochmals eine
Steigerung der Verfolgungs- und Vernichtungspolitik bringen: Die letzten
noch im Reich und den besetzten Gebieten lebenden Zigeunermischlinge,
Rom-Zigeuner und nicht-deutschblütige Angehörige zigeunerischer
Sippen balkanischer Herkunft wurden nach Auschwitz-Birkenau deportiert.
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